Im Abmahnzeitalter immer wieder gern diskutiert. Sie kaufen sich eine neue CD mit der neuesten und gerade angesagten Musik und möchten sie auch Ihren Freunden zugänglich machen. Früher benutzte man den CD Brenner, heutzutage geht es schon per Datenaustausch-Plattform. Und damit können Sie Ihren Freunden sogar legal Kopien zur Verfügung stellen, solange es sich um eine Privatkopie handelt. Sie dürfen Ihren Freunden also sowohl eine CD zur Verfügung stellen, als auch den Link zu Ihrer Dropbox.

Ihr Freund kann sich dann übrigens auch wieder Privatkopien anfertigen und diese an seine Freunde verteilen. Der Vervielfältigende muss also nicht Eigentümer der Kopiervorlage sein.

Wieviele Privatkopien erlaubt sind, ist nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt. Der Bundesgerichtshof ging in einem Urteil von 1978 (!) von bis zu sieben erlaubten Kopien im privaten Umfeld aus. Das war aber vor dem Internetzeitalter.

Die Künstler und Plattenfirmen erhalten für die Privatkopien Ausgleichszahlungen, denn bei jedem Verkauf eines CD Brenners, etc. und jedem CD-Rohling geht ein Teil des Verkaufspreises an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte.

Nicht im Einklang mit dem Gesetz in § 53 Urheberrechtsgesetz ist es allerdings, wenn man den Link zur eigenen Dropbox in Internetforen postet und den Zugang damit für Jedermann ermöglicht.

Denn dann wird zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet und das ist verboten.

Fazit: Mit den Freunden tauschen ist ok, die Daten der ganzen Welt zugänglich zu machen, ist verboten!