Der Bereich des Erbrechts bietet für Sie als Erblasser oder auch potentiellen Erben erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt.

Als Erblasser

Wir helfen Ihnen dabei diese Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, sei es, dass Sie eine Erbengemeinschaft bedenken möchten, dass Sie ein Vermächtnis, eine Auflage oder eine Vor – und Nacherbschaft im Erbfall anordnen lassen möchten. Darüberhinaus gilt es auch die Vor- und Nachteile von Gemeinschaftlichen Testamenten in diesem Zusammenhang mit wechselseitigen Verfügungen zu erkennen und die Folgen, so zu wählen, wie dies im Erbfall gewollt ist.

Als Erbe

Als Erbe ist für Sie von Bedeutung, ob die gesetzliche Erbfolge oder die gewillkürte Erbfolge eintritt. Dabei sind die Fragen des Pflichtteilsrechts, der Erbenhaftung oder einer Testamentsanfechtung, für Sie als Erbe von erheblicher Bedeutung.

Darüberhinaus bietet das Erbrecht erhebliche Bezüge zum Steuerrecht. Insofern bietet sich nicht selten eine vorweggenommene Erbfolge oder eine Nachfolgeplanung zu Lebzeiten an. Überlassen Sie es dabei nicht dem Willen des Gesetzgebers wer Sie beerben soll, sondern regeln Sie dies zu Lebzeiten.

Hierbei gilt es auch Kinder erbrechtlich und steuerrechtlich optimiert in Ihre Planungen mit aufzunehmen. Bedenken Sie, dass Sie Ihren Kindern alle zehn Jahre EUR 400.000,- steuerfrei schenken können.

Unser Rechtsanwalt und Mediator Frederik Wietbrok, LL.M. hat den Fachanwaltskurs im Erbrecht in den Jahr 2010 und 2011 absolviert.

Bei Streitigkeiten im Erbrecht kann zudem eine Mediation sinnvoll sein.