Unsere Vergütung richtet sich zum einem nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und zum anderen nach individuellen Vergütungsvereinbarungen. Die Gebühren nach dem RVG stellen die gesetzlichen Mindestvergütungsansprüche von Rechtsanwälten dar.

Gute Informationen zum Anwaltshonorar finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Kosten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen, können Sie hier auf der Seite des Deutschen Anwalt Vereins berechnen.

Grundsätzlich gilt im Zivilprozess, dass der Verlierer die Kosten zu tragen hat. Bei einer vergleichsweisen Lösung werden die Kosten in der Regel geteilt. Wenn Sie den Gerichtsprozess gewinnen, tragen Sie keine Kosten!

Im Verfahren vor den Arbeitsgerichten gilt dagegen in I. Instanz, dass die Parteien ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen haben, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Gern rechnen wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Bitte beachten Sie dabei, dass nur die Deckungsanfrage kostenlos erfolgt. Wir prüfen dabei nicht, ob die Voraussetzungen zur Deckungserteilung vorliegen. Sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckungsanfrage ablehnen, behalten wir uns vor, Ihnen, soweit ein weiteres Vorgehen gewünscht wird, die Kosten für die weitere Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung gesondert in Rechnung zu stellen.