Die Audi AG als Motorenhersteller haftet für den abgasmanipulierten VW Touareg EUR 6 aus § 826 BGB, das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 21.12.2023 zum Az 5 U 194/21 entschieden.

Das Landgericht Flensburg hatte die Klage noch zum Az. 7 O 317/20 abgewiesen. Ein Fehlurteil, das aber leider nicht das einzige Fehlurteil im Abgasskandal war. Stattdessen ging es in die Berufung zum Oberlandesgericht.

Der 96-jährige Kläger, der in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2023, von zuhause aus, seine erste Videoverhandlung an einem Oberlandesgericht miterlebte, hätte das abgasmanipulierte Fahrzeug entsprechend der allgemeinen Erfahrung nicht erworben, so die zumindest im Ergebnis überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts. Der 96-jährige Kläger konnte die Erfahrung der ersten Videoverhandlung an einem Oberlandesgericht mit seinen beiden Kindern zusammen erleben.

Der Kläger wand sich an unsere Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, bereits im Jahr 2018 und trotz der Anklage gegen führende Mitarbeiter der Audi AG und das zwischenzeitliche Geständnis von führenden Mitarbeitern der Beklagten, war es kein Selbstläufer.

Es war ein langer, steiniger Weg bis zu der erfreulichen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.

Es zeigt sich, dass selbst im Kampf gegen die abgasmanipulierende deutsche Automobilindustrie, sich Durchhaltevermögen irgendwann auszeichnet.

Gleichwohl bleibt festzustellen, dass das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat im Zuge unserer Tätigkeiten im Abgasskandal ganz erheblich nachgelassen hat.

Der Kläger erhält für sein bald 10 Jahre altes Fahrzeug nun etwa 50 % des damaligen Kaufpreises. Eine Entschädigung, die weit über dem Marktwert liegt. Ein erfreuliches Ende für die unvorhersehbare Reise zu den Gerichten über bald 6 Jahre für unseren 96-jährigen Mandanten.

Hier finden Sie das Urteil

Unsere Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte wünscht ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2024!