Versicherungen tun sich im Leistungsfall oftmals schwer die scheinbar angepriesene Leistung auch zu erbringen. Vielmehr zeigt sich aus unserer Praxis, dass Versicherungen den geltend gemachten Anspruch zunächst einmal ablehnen, mit Hinweis auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

In einem solchen Fall, gilt es zu prüfen, ob die Versicherung die Leistung zu Recht ablehnt, oder ob nicht viel eher der Versicherungsnehmer die Leistung zu Recht begehrt.

Was Sie beachten müssen, wenn die Versicherung die Regulierung ablehnt:

  1. Auf keinen Fall voreilig auf Ansprüche verzichten.
  2. Nicht voreilig einem Regulierungsangebot der Versicherung zustimmen.
  3. Ziehen Sie in jedem Fall einen unserer Anwälte zu Rate!

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn auch Ihre Versicherung unberechtigt die Leistung verweigert. Sie können ganz bequem online Ihren Fall schildern und uns die notwendigen Unterlagen zukommen lassen:

  1. Per E-Mail: recht@wietbrok.com
  2. Oder über unser Kontaktformular.

Wichtig sind hierbei vor allem Ihr Aufforderungsschreiben an die Versicherung, die Ablehnung der Versicherung und Ihre Vertragsunterlagen. Wir kümmern uns um alles Weitere!

Rufen Sie uns an unter 04038656966

Unsere Kompetenzen

Arbeitsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen im Arbeitsrecht – kompetent und engagiert, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

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