Als Rechtsanwälte im Arbeitsrecht ist es unsere Aufgabe, die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und auch anderen Beteiligten wie beispielsweise dem Betriebsrat zu regeln.

Der Bereich des Arbeitsrechts ist vielschichtig und bietet für alle Beteiligten ein großes Konfliktpotential, nicht zuletzt, da der Arbeitsplatz und die damit verbundenen Vorteile für den Arbeitnehmer von existenzieller Wichtigkeit sind.

Aber auch für den Arbeitgeber ist es wichtig, mit welchen Mitarbeitern er unter welchen Bedingungen zusammenarbeitet.

Als Anwälte im Arbeitsrecht ist es unsere Aufgabe, die widerstreitenden Interessen aller Beteiligten zu einem Ergebnis zu führen, das für die Mandanten unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte bestmöglich ist.

Die Beratung im Arbeitsrecht kann zum einen schon mit Beginn des Arbeitsverhältnisses notwendig werden, etwa bei den Fragen

  • Arbeitnehmer oder Selbständiger
  • Ausformulieren oder Überprüfen von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Fragerecht des Arbeitgebers beim Bewerbungsgespräch
  • Geringfügige Beschäftigung von Arbeitnehmern.

Aber auch während des Arbeitsverhältnisses kann die Beratung durch einen Anwalt im Arbeitsrecht Sinn machen, etwa bei

  • dem Elterngeld und der Erziehungszeit
  • bei Sonderleistungen des Arbeitgebers
  • bei Krankheit des Arbeitnehmers
  • bei Fragen zum Urlaub
  • bei Unstimmigkeiten zu Lohn und Gehalt
  • bei Fragen zur Haftung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein weiteres Betätigungsfeld des Anwalts im Arbeitsrecht ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zeitpunkt sind dann vor allem folgende Punkte von Bedeutung

  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Arten von Kündigungen
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis

Die Beratung im Arbeitsrecht unterscheidet sich also zum einen ganz elementar von dem Zeitpunkt in dem man als Rechtsanwalt beauftragt wird, und zum anderen ist es auch immer wichtig, in jedem Stadium die Interessen des Einzelnen zu berücksichtigen.