Mit einer Rechtschutzversicherung können Sie das Kostenrisiko auf Grund juristischer Streitigkeiten minimieren.
Es gilt dabei sorgsam abzuwägen für welche Bereiche Sie eine Rechtschutzversicherung benötigen und auf welche Bereiche Sie unter Umständen verzichten können.
Ärgerlich wird es vor allem dann, wenn die Rechtschutzversicherung darauf verweist, dass Ihr Problem in einen Bereich fällt, der nicht mitversichert worden ist, dann bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Ihren Versicherungsvertreter oder den Versicherungsmakler wenn Sie falsch beraten worden sind, oder wenn die Rechtschutzversicherung sich darauf beruft, dass der Bereich, in den Ihr Problem fällt, ausgeschlossen ist.
Beispielsweise sind nach § 3 d) aa) ARB Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes, stehen ausgenommen. Es gibt darüberhinaus viele weitere Ausschlüsse.
Zu beachten ist dabei auch, dass die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nicht einheitlich formuliert sind, sondern jeder Rechtsschutzversicherer eigene Klauselwerke formulieren kann.
Bei Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB, so dass diese durch die Gerichte auf ihre Wirksamkeit überprüft werden kann und zwar unter dem Gesichtspunkt, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese verstehen konnte.
Wir beraten Sie gern vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder überprüfen im Schadensfall ob Deckungsschutz durch Ihre Rechtsschutzversicherung zu gewähren ist, ob die Versicherung also leisten muß.