BGH urteilt zum Az. VIa ZR 335/21, dass fahrlässige Abgasmanipulation zum Schadensersatz ausreicht
Der BGH hat nunmehr mit seinem Urteil vom 26.6.2023 zum Aktenzeichen VIa ZR 335/21 in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung und dem EuGH folgend, festgestellt, dass die fahrlässige Abgasmanipulation einen Schadensersatzanspruch auslöst. Es geht dabei nach der Rechtsprechung des BGH allerdings nicht mehr um die Rückgabe des PKW, sondern um den Ersatz des Differenzschadens, den der [...]