
Hausbrand in Hamburg: Schäden von 300.000 € und mehr – und was Versicherte jetzt wissen müssen
Ein Hausbrand ist für Betroffene in Hamburg und Umgebung ein Schock – emotional wie finanziell. Bereits bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus können sich die Schäden schnell auf 300.000 € oder mehr summieren. Neben dem Wiederaufbau des Gebäudes geht es um zerstörten Hausrat, Hotelkosten, Mietausfall, Sachverständigenkosten und die komplexe Abwicklung mit der Versicherung.
Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht in Hamburg begleiten wir von Wietbrok Rechtsanwälte Mandanten bei der professionellen Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Wohngebäude- und Hausratversicherungen.
Brandermittlung vor Ort: Tatortgruppe und Staatsanwaltschaft
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Häufig ist eine Tatortgruppe zur Brandermittlung vor Ort.
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Es wird regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Brandes eingeleitet.
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Die Staatsanwaltschaft versucht, die Brandursache zu klären (technischer Defekt, Fahrlässigkeit, Brandstiftung etc.).
Diese Ermittlungen sind wichtig – sie können aber auch Auswirkungen auf die Versicherungsregulierung haben. Versicherer warten häufig das Ergebnis der Ermittlungen ab oder berufen sich auf ungeklärte Ursachen.
Das Sachverständigengutachten: Grundlage der Schadenregulierung
Für die Regulierung ist ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich. Dieses dient der Feststellung:
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des Schadensumfangs am Gebäude
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der Wiederherstellungskosten
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möglicher Folgeschäden (Ruß, Löschwasser, Statik)
Gerade bei hohen Schadenssummen kommt es hier auf exakte Wertermittlung an. Fehler im Gutachten wirken sich unmittelbar auf die Entschädigung aus.
Die Wohngebäudeversicherung: All-Risk-Deckung ist ideal
Warum die Wohngebäudeversicherung so wichtig ist
Die Wohngebäudeversicherung deckt grundsätzlich Schäden am Gebäude selbst – also alles, was fest mit dem Haus verbunden ist.
Idealerweise enthält die Police eine All-Risk-Deckung, bei der alle Gefahren versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Wichtig: Die Bedingungen der Wohngebäudeversicherungen unterscheiden sich teils erheblich zwischen den Anbietern. Unterschiede bestehen insbesondere bei:
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Umfang der versicherten Gefahren
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Mitversicherung von Nebengebäuden
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Entschädigungsgrenzen
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Selbstbeteiligungen
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Regelungen zur Wiederherstellung
Wiederherstellungspflicht und Wiederherstellungsfrist
Bei der Gebäudeversicherung gilt regelmäßig das Prinzip der Wiederherstellungspflicht.
Das bedeutet:
Die volle Entschädigung (Neuwert) wird oft nur gezahlt, wenn das Gebäude innerhalb einer bestimmten Wiederherstellungsfrist tatsächlich wieder aufgebaut wird.
Wird diese Frist versäumt, kann die Versicherung die Entschädigung auf den Zeitwert kürzen – was erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.
Häufiges Problem: Unterdeckung durch falsche Quadratmeterangaben
Ein besonders häufiges Problem ist die Unterdeckung.
Diese entsteht oft, wenn beim Abschluss der Versicherung:
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die Quadratmeterzahl des Hauses zu niedrig angegeben wurde
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Anbauten oder Ausbauten nicht gemeldet wurden
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Modernisierungen nicht berücksichtigt wurden
Im Schadensfall kann die Versicherung dann die Leistung anteilig kürzen. Bei einem Schaden von 300.000 € kann das schnell zu einer fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Differenz führen.
Die Hausratversicherung: Schadensermittlung ist deutlich komplexer
Während sich der Gebäudeschaden vergleichsweise einfach anhand der Wiederaufbaukosten bestimmen lässt, ist die Bewertung des Hausrats deutlich schwieriger.
Versichert sind unter anderem:
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Möbel
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Kleidung
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Elektrogeräte
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Wertgegenstände
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persönliche Gegenstände
Hier ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend.
Unser dringender Rat:
Fertigen Sie regelmäßig Fotos vom gesamten Hausrat an. Bewahren Sie Rechnungen unbedingt auf. Im Schadensfall helfen diese enorm bei der Wertermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch bei der Hausratversicherung unterscheiden sich die Policen deutlich – insbesondere bei:
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Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
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Außenversicherung
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grober Fahrlässigkeit
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Aufräum- und Entsorgungskosten
Vorsicht bei Schadensregulierern der Versicherung
Nach einem Großschaden entsenden Versicherungen häufig eigene Schadensregulierer oder Sachverständige.
Hier ist Vorsicht geboten:
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Deren Aufgabe ist die Schadenprüfung im Interesse des Versicherers
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Angebote zur Abfindung sollten niemals vorschnell unterschrieben werden
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Kürzungen oder pauschale Vergleichsangebote sind keine Seltenheit
Ein einmal unterzeichneter Vergleich ist häufig endgültig.
Wir empfehlen dringend, jedes Regulierungsangebot vor Annahme rechtlich prüfen zu lassen.
Unterstützung durch Wietbrok Rechtsanwälte in Hamburg
Als spezialisierte Kanzlei im Versicherungsrecht unterstützen wir Sie bei:
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Prüfung der Versicherungsbedingungen
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Durchsetzung der Neuwertentschädigung
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Abwehr unberechtigter Kürzungen
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Prüfung von Unterdeckungseinwänden
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Fristenkontrolle (Wiederherstellungsfrist!)
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Verhandlungen mit Versicherern
Gerade bei Schadenssummen von 300.000 € und mehr lohnt sich eine professionelle Vertretung.
Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Vertretung.
Wir prüfen für Sie:
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Deckungsschutz
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Erfolgsaussichten
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wirtschaftliche Sinnhaftigkeit
So entsteht für Sie kein unnötiges Kostenrisiko.
Fazit: Nach einem Hausbrand keine vorschnellen Entscheidungen treffen
Ein Hausbrand in Hamburg ist nicht nur ein emotionaler Ausnahmezustand, sondern auch eine rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung.
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Brandermittlung und staatsanwaltschaftliches Verfahren
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Sachverständigengutachten
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Unterschiede in Wohngebäude- und Hausratversicherung
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Unterdeckung
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Wiederherstellungspflicht und Fristen
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Vorsicht bei Vergleichsangeboten
All das entscheidet über hunderttausende Euro.
Wietbrok Rechtsanwälte in Hamburg stehen Ihnen bei der vollständigen und konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.







