An unsere Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, wird zur Zeit immer wieder die Frage herangetragen,

soll ich im VW Schaden nicht lieber abwarten ?

Wir haben dazu eine klare Meinung:

Für Volkswagen ist ein Abwarten seiner Kunden sicherlich gut. Für die Kunden nicht.

Zunächst ist dabei festzustellen, dass der Gewährleistungszeitraum, in dem der Kunde, seine Rechte am einfachsten durchsetzen kann 2 Jahre ab Übergabe besteht. Wenn Sie jetzt in noch bis Ende 2016 warten, ob Volkswagen es schafft Ihr Auto wieder mangelfrei zu machen, dann verjähren viele dieser Mängelgewährleistungsrechte in der Zwischenzeit. Das ist nur gut für Volkswagen. Für die Kunden im VW Dieselgate Abgasskandal ist das ein erheblicher Nachteil, wenn jetzt noch Mängelgewährleistungsrechte verjähren. Unsere Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, überprüft für Sie kostenfrei Ihre Mängelgewährleistungsrechte und prüft die Frage der Verjährung Ihrer Ansprüche im VW Dieselgate Abgasskandal.

Des Weiteren sind wir der Ansicht, dass nach den eindeutigen Urteilen des EuGH und des BGH jeder Käufer, der sich im Gewährleistungszeitraum befindet, von Volkswagen, bzw. dem Verkäufer ein neues Auto verlangen kann. Auch dieses Recht sollten Sie jetzt wahrnehmen und sich nicht vertrösten lassen.

Wir sind zudem der Meinung, dass einem betroffenen Auto aus dem VW Dieselgate Abgasskandal dieser Mangel immer anheften wird. Bei jedem Verkauf werden Sie gefragt werden, ob es sich dabei um einen Wagen aus dem VW Dieselgate Abgasskandal handelt. Dass soll nach unserer Ansicht nicht Ihr Problem sein. Richtigerweise soll es das Problem von Volkswagen sein. Daher kann der richtige Weg um einen mangelfreien Wagen zu erhalten im VW Dieselgate Abgasskandal nur sein, die Lieferung einer mangelfreien, neuen, Sache zu verlangen.

Wir setzen dies für Sie durch !

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Wir sind für unsere Kunden bundesweit tätig!