Schwere Schlappe für deutsche Lebensversicherer!

Eine jahrelang in deutschen Versicherungsverträgen verwendete Klausel, nach der das Rücktrittsrecht bei nicht ausreichender Belehrung spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlosch, widerspricht europäischem Recht.

Konsequenz: Selbst nach mehreren Jahren kann bei unzureichender Belehrung der Rücktritt erklärt werden.

Vorteil: Sie erhalten Ihre gezahlten Prämien zurück und nicht lediglich den viel geringeren Rückkaufswert.

Betroffen sind in der Regel Verträge, die bis 2007 abgeschlossen wurden.

Unsere Kompetenzen

Arbeitsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen im Arbeitsrecht – kompetent und engagiert, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Zivilrecht

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung im Zivilrecht für Ihre rechtlichen Anliegen.

Autorecht

Wir haben langjährige Erfahrung im Autorecht. Insbesondere im Abgasskandal.

Salamanderanwalt

Ihr Recht in der Welt der Herpetologie – wir schützen Ihre Interessen.

Erbrecht

Gestalten Sie Ihre Erbfolge rechtssicher und effektiv mit unserer spezialisierten Beratung im Erbrecht.