Erfreulicherweise hat das OLG Hamburg zum Aktenzeichen 15 U 127/21 die Audi AG zum Differenzschaden in Höhe von 15 % verurteilt. Dies stellt nach den Vorgaben des BGH den Maximalschadensersatz bei einer fahrlässigen Abgasmanipulation dar. Wenn gleich wir bei Wietbrok Rechtsanwälte, noch immer großen Zweifel daran haben, dass es sich nicht nach wie vor um eine vorsätzliche Abgasmanipulation handelt, ist dieses Urteil nach der Klagabweisung in I. Instanz vor dem Landgericht Hamburg ein schöner Erfolg.
Hier finden Sie das Urteil: