Erfolgreiche Durchsetzung von BAFA-Förderansprüchen bei energetischer Sanierung

Unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte konnte erneut erfolgreich die Rechte von Mandanten durchsetzen, die im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung ihres Wohngebäudes getäuscht wurden.

Unangekündigter Hausbesuch und irreführende Beratung

Unsere Mandanten wurden unangemeldet von Mitarbeitern einer Firma zuhause aufgesucht, die für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden warben. In dem Gespräch wurde der gesamte Ablauf scheinbar transparent erläutert – von der Antragstellung für die BAFA-Förderung bis hin zur Auszahlung der staatlichen Zuschüsse.

Detailliert erklärt wurde unter anderem:

  • die Erstellung eines Förderantrags durch einen Gutachter vor Beginn der Montage

  • die Einreichung des Antrags bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

  • der angebliche Erhalt des Zuwendungsbescheids nach ca. 12 Wochen

Lockangebot mit versprochener BAFA-Förderung

Besonders attraktiv erschien das Angebot aufgrund der in Aussicht gestellten staatlichen Förderung von 20 % der Sanierungskosten. Nach einer Begutachtung des Gebäudes wurde ein Sanierungsangebot im fünfstelligen Bereich unterbreitet.

Die Firma versprach ausdrücklich:

Sollte der Förderantrag durch ein Verschulden der Firma oder des beauftragten Gutachters nicht rechtzeitig oder fehlerhaft gestellt werden, werde die förderfähige Summe von der Firma selbst übernommen.

Förderung verweigert – Firma zieht Zusage zurück

Nach Durchführung der energetischen Maßnahmen wollte die Firma von dieser Garantie plötzlich nichts mehr wissen. Die zugesagte BAFA-Förderung wurde nicht ausgezahlt, und eine freiwillige Zahlung durch die Firma blieb aus.

Erfolgreiche Klage durch Wietbrok Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte hat die Ansprüche der Mandanten konsequent verfolgt und die Firma gerichtlich erfolgreich verklagt.

Das Gericht verurteilte das Unternehmen dazu, entsprechend der abgegebenen Garantieerklärung die staatliche Sanierungsprämie zu zahlen. Unsere Mandanten erhielten damit den finanziellen Ausgleich, der ihnen zugesagt worden war.

Ihr Recht bei Problemen mit BAFA-Förderung und Sanierungsfirmen

Wenn auch Sie Probleme mit einer energetischen Sanierung, einer nicht erhaltenen BAFA-Förderung oder gebrochenen Garantieversprechen von Handwerks- oder Sanierungsfirmen haben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Wietbrok Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei für Verbraucherrecht und Durchsetzung von Förderansprüchen.

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