Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. und Rechtsanwalt Sebastian J. Zimmermann beraten Sie in wettbewerbsrechtlichen Fragen bundesweit.

In einem Fall wurde ein Verkäufer einer aus dem Fernsehen bekannten  Anti-Aging-Pflegeabgemahnt wegen seiner Werbeaussagen, mit denen er auf seiner Internetseite das Produkt bewarb.

Der Abgemahnte wurde  aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für die Creme mit der Wirkung „faltenfrei“ zu werben, insbesondere wenn dies geschehe mit Aussagen wie

a) „sofort, in 7 Minuten faltenfrei,“ und oder

b) „ganz natürlich faltenfrei“ und oder

c) „ist die Geheimwaffe der Models gegen Falten“ und oder

d) „einmal aufgetragen, mildert sie in nur sieben Minuten sogar tiefe Falten“ und oder

e) “ versorgt die von Falten betrofffenen Hautpartien auf natürliche Weise mit Feuchtigkeit und gibt so dem Gesicht Straffheit und Jugendlichkeit zurück“ und oder

f) “ verschwinden Müdigkeitsfalten und Altersspuren wie von selbst“.

Bei Unterzeichung dieser Unterlassungserklärung drohte dem Abgemahnten zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500,- bei Zuwiderhandlung.

Wir vertreten Mandanten, die als einfache Wiederverkäufer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer Aufwandspauschale angehalten werden.

Wir können unseren Mandanten nur dazu raten Vorsicht bei der Abgabe von Werbeversprechen walten zu lassen. Die beste Vorsorge gegen eine Abmahnung ist die Prüfung durch einen kundigen Anwalt im Vorwege. Sollte es dann aber doch einmal zu einer Abmahnung kommen, dann sollten Sie sich spätestens jetzt umgehend an einen Anwalt wenden.

 

Was Sie beachten müssen, wenn Sie abgemahnt worden sind:

 

  1. Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Form abgeben.
  2. Nicht voreilig die Zahlung leisten.
  3. Ziehen Sie in jedem Fall einen unserer Anwälte zu Rate!

 

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn auch Sie unberechtigt abgemahnt worden sind. Sie können ganz bequem online Ihren Fall schildern und uns die notwendigen Unterlagen zukommen lassen:

  1. Per E-Mail: recht@wietbrok.com
  2. Oder über unser Kontaktformular.

Wichtig sind hierbei vor allem die Abmahnung, Ihre Homepage-Adresse und Ihre Vertragsunterlagen. Wir kümmern uns um alles Weitere!

Darüberhinaus beraten wir SIe auch im Vertriebs- und Franchiserecht und prüfen Ihre Werbeversprechen, bevor Sie durch Dritte abgemahnt werden.

Rufen Sie uns an unter 04038656966

Unsere Kompetenzen

Arbeitsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen im Arbeitsrecht – kompetent und engagiert, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

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