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Konsequenz: Der Darlehnsnehmer kann auch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, also selbst nach mehreren Jahren, seinen Widerruf erklären und profitiert dann von den aktuell sehr niedrigen Kreditzinsen.
Beispiel: Eine Widerrufsbelehrung genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht, wenn sie den Hinweis erhält die Frist für den Widerrufbeginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ (BGH III ZR 83/11. Aber auch andere Formulierungen sind fehlerhaft.
Interessant für alle. die vor einiger Zeit höhere Zinsen akzeptieren mussten als für die heutigen sehr günstigen Kredite.
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