Schwere Schlappe für deutsche Lebensversicherer!
Eine jahrelang in deutschen Versicherungsverträgen verwendete Klausel, nach der das Rücktrittsrecht bei nicht ausreichender Belehrung spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlosch, widerspricht europäischem Recht.
Konsequenz: Selbst nach mehreren Jahren kann bei unzureichender Belehrung der Rücktritt erklärt werden.
Vorteil: Sie erhalten Ihre gezahlten Prämien zurück und nicht lediglich den viel geringeren Rückkaufswert.
Betroffen sind in der Regel Verträge, die bis 2007 abgeschlossen wurden.