Bei einem Transportschaden gilt es den Verursacher schnellstmöglich festzustellen und zu ermitteln, wer haftbar zu halten ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der recht kurzen Verjährungsfrist von 1 Jahr nach § 439 HGB.

Zudem ist oftmals unklar, wo der Schaden entstanden ist, wenn es keine Schnittstellenkontrollen gibt. Die Ladung kommt eben einfach beschädigt an. Bei einem Multimodalentransport und der Frage welches Haftungsregime gilt, ist dann wichtig zu wissen, auf welcher Teilstrecke es zu dem Schaden gekommen ist.

Der Schadenszeitpunkt ist zudem auch wichtig für die Frage in wessen Obhut sich die Ladung zum Zeitpunkt des Schadens befand und wer Schädiger ist, bzw. wie der Schaden eingetreten ist.

Nicht alle Transportschäden sind durch eine Transportversicherung abgedeckt, zumal auch eine Transportversicherung beispielsweise bei einer fehlenden oder nicht ausreichenden Verpackung die Deckung verweigert.

In Fall eines Transportschadens, gilt es sofort zu prüfen, welches Recht Anwendung findet und an wen der Anspruch zu richten ist.

Was Sie beachten müssen, wenn ein Transportschaden eingetreten ist:

  1. Schaden sofort anzeigen.
  2. Schaden dokumentieren, ggf. Sachverständigen einschalten.
  3. Ziehen Sie in jedem Fall einen unserer Anwälte zu Rate!

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn es zu einem Transportschaden gekommen ist. Sie können ganz bequem online Ihren Fall schildern und uns die notwendigen Unterlagen zukommen lassen:

  1. Per E-Mail: recht@wietbrok.com
  2. Oder über unser Kontaktformular.

Wichtig sind hierbei alle Unterlagen, die den Transport betreffen.

Wir kümmern uns um alles Weitere!

Rufen Sie uns an unter 04038656966

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