Vergütung und Kosten bei Wietbrok Rechtsanwälte in Hamburg
Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind uns bei Wietbrok Rechtsanwälte in Hamburg besonders wichtig. Gerade die Frage nach den Kosten anwaltlicher Tätigkeit spielt für Mandantinnen und Mandanten eine zentrale Rolle. Nachfolgend informieren wir Sie übersichtlich über die Grundlagen unserer Vergütung sowie über die Kostenregelungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren.
Unsere Vergütung – RVG und Vergütungsvereinbarungen
Unsere Vergütung richtet sich zum einen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und zum anderen nach individuellen Vergütungsvereinbarungen, die wir bei Bedarf mit Ihnen treffen.
Die Gebühren nach dem RVG stellen die gesetzlichen Mindestvergütungsansprüche von Rechtsanwälten dar. Sie orientieren sich insbesondere am Gegenstandswert, am Umfang sowie an der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
Ausführliche und allgemein verständliche Informationen zum Anwaltshonorar finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Informationen zu den nach dem RVG anfallenden Kosten stellt außerdem der Deutsche Anwaltverein zur Verfügung.
Selbstverständlich klären wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit transparent über die zu erwartenden Kosten auf.
Kosten im Zivilprozess
Im Zivilprozess gilt grundsätzlich der sogenannte Kostenerstattungsgrundsatz:
Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, also sowohl die Gerichts- als auch die Rechtsanwaltskosten beider Seiten.
Kommt es zu einer vergleichsweisen Lösung, werden die Kosten in der Regel zwischen den Parteien geteilt.
Gewinnen Sie den Prozess vollständig, entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten, da diese von der Gegenseite zu tragen sind.
Kosten im Arbeitsgerichtsprozess
Im Verfahren vor den Arbeitsgerichten gilt eine besondere Regelung:
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Diese Kostenregelung ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen von Bedeutung und sollte bei der Entscheidung für oder gegen ein gerichtliches Vorgehen berücksichtigt werden.
Kosten im Strafprozess
Im Strafverfahren hängen die Kosten von der jeweiligen Verfahrenslage ab.
Im Falle einer Verurteilung trägt der Angeklagte in der Regel die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen Anwaltskosten. Bei einem Freispruch können unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Auslagen erstattet werden.
Da Strafverfahren häufig mit besonderem Zeitaufwand und erhöhter Verantwortung verbunden sind, erfolgt die Vergütung hier oftmals auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Kosten im Verwaltungsprozess
Auch im Verwaltungsprozess gilt grundsätzlich: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens. Je nach Verfahrensart und Ausgang können jedoch Besonderheiten bestehen, über die wir Sie im Vorfeld umfassend informieren.
Rechtsschutzversicherung
Gern rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ist für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie jedoch:
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Wir prüfen im Rahmen der Deckungsanfrage nicht, ob die Voraussetzungen für eine Deckungszusage tatsächlich vorliegen.
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Sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckungsanfrage ablehnen und ein weiteres Vorgehen gewünscht sein, behalten wir uns vor, die weitere Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung gesondert in Rechnung zu stellen.
Persönliche Beratung in Hamburg
Als erfahrene Rechtsanwälte in Hamburg legen wir großen Wert auf eine klare, verständliche und ehrliche Kostenaufklärung. Sprechen Sie uns gern an – wir erläutern Ihnen Ihre individuellen Kostenrisiken und Vergütungsmöglichkeiten vor Beginn der Mandatsübernahme.
Wietbrok Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei in Hamburg für transparente und verlässliche Rechtsberatung.
