Landgericht Hamburg verurteilt zum Az. 335 O 150/18 vom 14.10.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten VW Tiguan TDI von 2009!
Das Landgericht Hamburg hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 335 O 150/18 vom 14.10.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten VW Tiguan TDI verurteilt.
Die Klägerin erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss zudem Zinsen bereits seit Kaufpreiszahlung zahlen und die haben es in sich!
VW muss zudem die vorgerichtlichen RA Kosten tragen. Rechtsanwalt Frederik Wietbrok findet für dieses Urteil die richtigen Worte:
„Ein Urteil wie ein Dampfhammer. „
Rock ’n‘ Roll
Der verstorbene Ehemann der Klägerin hatte sich im Jahr 2009 einen VW Tiguan zum Preis von EUR 39.334,99 gekauft. Der Ehemann war zwischenzeitlich verstorben, legte aber noch zu Lebzeiten den Grundstein für die erfolgreiche Klage gegen die VW AG, indem er unsere Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, mit der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche im Dieselskandal beauftragte. Der Ehemann legte großen Wert darauf, dass diese Klage auch nach seinem Tod fortgeführt wird.
Die Klägerin erhält nun gegen Rückgabe des Fahrzeuges EUR 28.011,76. Damit zieht das LG Hamburg bedauerlicherweise den Nutzungsersatz ab, es spricht aber 5 % Zinsen seit Kaufpreiszahlung, also seit dem 6.10.2009 zu. Die Klägerin erhält damit zum heutigen Zeitpunkt Zinsen in Höhe von etwa EUR 14.000,- !
Das bedeutet konkret: Autokaufpreis 2009 EUR 39.334,99. Mit dem Fahrzeug in 10 Jahren 86.360 KM gefahren. Rückgabepreis an VW mit Zinsen im Jahr 2019 etwa 42.000,-.
Die Klägerin erhält damit EUR 3.000,- mehr, als beim Kauf im Jahr 2009!
Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt. Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil: LG HH 335 O 150 18 VW Tiguan