im Juli 2019 beauftragte uns der Mandant mit der Wahrnehmung seiner Ansprüche gegen Mercedes.
Bereits sein Bruder fuhr einen abgasmanipulierten VW Diesel und so vertraute unser Mandant unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, gern die Wahrnehmung seiner Rechte aus dem Abgasskandal an.
Nun im September 2024 hat das OLG Hamburg hat für die Abgasmanipulation an einem Mercedes GLA 220 CDI unserem Mandanten einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 5.009,48,- nebst Zinsen zugesprochen. Dies entspricht aktuell etwa einem Betrag in Höhe von EUR 6.354,-.
Unser Mandant hatte sich im Jahr 2013 einen nagelneuen Mercedes-Benz Typ GLA 220 CDI 4MATIC Sport Utility Vehicle zum Preis von EUR 50.094,78 von der Daimler AG aus Stuttgart gekauft. Das Fahrzeug sollte der Abgasnorm Euro 6 entsprechen.
Im Juni 2019 erhielt unser Mandant die Mitteilung der Daimler AG, dass eine freiwillige Kundendienstmaßnahme – Software Update für seinen Dieselmotor vorlag.
Am Landgericht Hamburg wurde die Klage abgewiesen. Das OLG Hamburg teilte am 14.7.2022 mit, dass nach den Schlussanträgen des Generalanwalts in der o.g. Sache vom 2. Juni 2021 könnte ein Schadensersatzanspruch des Klägers aus § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV in Betracht kommen.
Der Kläger verkaufte das Fahrzeug im September 2023 mit einem KM Stand von 125.450 KM zu einem Kaufpreis von EUR 18.300,- und verwendete dabei einen beliebten Muster Kaufvertrag. Problematisch war dabei allerdings, dass damit auch ggf. bestehende Ansprüche mit an den Käufer abgetreten worden sein könnten.
Im April 2024 unterbreitete das OLG einen Vergleichsvorschlag wonach die Beklagte EUR 1.648,30 zahlen sollte. Dies lehnte die Beklagte ab.
Es zeigt sich, dass sich Hartnäckigkeit am Ende eben doch oft auszahlt.
Hier finden Sie das Urteil: