Enterbt – Pflichtteilsanspruch durchsetzen
Pflichtteilsrecht, Auskunftsansprüche und Pflichtteilsquote
Wietbrok Rechtsanwälte | Metropolregion Hamburg
Wurden Sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, bedeutet dies nicht, dass Sie leer ausgehen müssen. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch das Pflichtteilsrecht. Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht vertreten wir enterbte Erben in der Metropolregion Hamburg, die ihre Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben konsequent durchsetzen wollen.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB insbesondere:
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Kinder des Erblassers (auch adoptierte Kinder),
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der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner,
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die Eltern des Erblassers (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind).
Der Pflichtteil besteht nicht in einem Anteil am Nachlass, sondern in einem reinen Geldanspruch gegen die Erben.
Wie hoch ist der Pflichtteil? – Die Pflichtteilsquote
Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiele:
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Wäre ein Kind gesetzlicher Erbe zu 1/2 gewesen, beträgt der Pflichtteil 1/4 des Nachlasswertes.
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Bei mehreren Kindern reduziert sich der gesetzliche Erbteil entsprechend – der Pflichtteil bleibt stets die Hälfte davon.
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Auch Ehegatten können je nach Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft) einen erheblichen Pflichtteilsanspruch haben.
Die korrekte Berechnung der Pflichtteilsquote setzt eine genaue Prüfung der familiären und güterrechtlichen Verhältnisse voraus. Fehler wirken sich unmittelbar finanziell aus.
Zentrale Bedeutung: Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Damit der Pflichtteil berechnet werden kann, ist der Pflichtteilsberechtigte auf Informationen angewiesen. Deshalb gewährt das Gesetz umfassende Auskunftsansprüche gegen die Erben.
1. Anspruch auf Nachlassverzeichnis
Die Erben sind verpflichtet, ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Nachlassverzeichnis vorzulegen. Dieses muss sämtliche Nachlassgegenstände enthalten, insbesondere:
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Immobilien (z. B. Häuser, Wohnungen, Grundstücke),
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Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen,
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Forderungen, Schmuck, Kunstgegenstände,
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Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers.
Auf Verlangen kann der Pflichtteilsberechtigte ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern. Dieses hat eine deutlich höhere Beweiskraft und wird häufig empfohlen, wenn Zweifel an der Vollständigkeit bestehen.
2. Auskunft über Schenkungen – Pflichtteilsergänzungsanspruch
Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod. Diese können den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen (§ 2325 BGB).
Typische Fälle:
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Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten,
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größere Geldzuwendungen an einzelne Familienmitglieder,
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„vorweggenommene Erbfolge“.
Auch hier gilt: Ohne vollständige Auskunft keine korrekte Pflichtteilsberechnung.
3. Wertermittlungsanspruch
Der Pflichtteilsberechtigte hat nicht nur Anspruch auf Auskunft, sondern auch auf Wertermittlung. Das bedeutet:
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Einholung von Sachverständigengutachten (z. B. Immobilienbewertung),
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Offenlegung von Kontoauszügen und Depotauszügen,
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Bewertung von Unternehmensbeteiligungen.
Die Kosten für erforderliche Bewertungen tragen grundsätzlich die Erben.
Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs
In der Praxis verweigern Erben häufig Auskunft oder legen unvollständige Nachlassverzeichnisse vor. In diesen Fällen setzen wir Ihre Rechte konsequent durch:
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außergerichtlich durch anwaltliche Aufforderung,
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gerichtlich durch Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsklagen.
Pflichtteilsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis vom Erbfall hatten. Zögern kann daher erhebliche finanzielle Nachteile haben.
Ihre Anwälte für Pflichtteilsrecht in der Metropolregion Hamburg
Die Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte berät und vertritt enterbte Mandanten im gesamten Raum Hamburg und Metropolregion mit Nachdruck und Augenmaß. Wir prüfen:
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ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht,
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ob Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden können,
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wie Auskunfts- und Zahlungsansprüche effektiv durchgesetzt werden.
Lassen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch prüfen
Wenn Sie enterbt wurden und Ihre Pflichtteilsrechte gegenüber den Erben durchsetzen möchten, beraten wir Sie gerne persönlich und diskret.
Wietbrok Rechtsanwälte – Erbrecht und Pflichtteilsrecht in der Metropolregion Hamburg.
