Vom Dieselskandal betroffen?

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In einer kostenlosen Erstberatung finden wir gemeinsam raus, wie hoch die Summe ist, die Sie mit unserer Hilfe einklagen können!

Kostenlose Erstberatung

Wichtig ist, dass Ihr Diesel Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein muss. Am einfachsten erfahren Sie, ob Ihr VW Diesel Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen, indem der Hersteller oder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Sie darüber informiert, dass Ihr Diesel Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Alternativ können Sie sich selbst informieren, ob Ihr Diesel Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Sie können sich dazu direkt an den Verkäufer des VW Diesel Fahrzeugs wenden. Alternativ können Sie selbst meist durch die Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf einer Herstellerseite im Internet erfahren, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

Grundvoraussetzung für unser Tätigwerden ist die Abgasmanipulation an Ihrem Diesel Fahrzeug. Soweit es sich um Fahrzeuge von Volkswagen handelt ist es zudem wichtig, dass Sie sich nicht zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben dürfen.

Ihre Rechte im Abgasskandal

Die Chancen stehen gut, dass Sie einen Teil des gezahlten Kaufpreises wiederbekommen gegen Rückgabe des abgasmanipulierten Fahrzeuges im Dieselskandal.

Wir haben schon viele Verfahren gegen große Autokonzerne gewonnen und mehrere hundert Tausend Euro für unsere Mandanten einklagen können. Wir kämpfen für die Rechte der Geschädigten rund um den Abgasskandal für alle Autokäufer von abgasmanipulierten Fahrzeugen. Unabhängig ob die Fahrzeuge von Daimler oder von VW, Seat, Audi, Skoda, Porsche und anderen Herstellern stammen.

Unsere Mandanten haben im Abgasskandal teilweise bereits mehr als den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe der abgasmanipulierten Fahrzeuge erhalten!

KANZLEI WIETBROK RECHTSANWÄLTE

Unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte kämpft seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahr 2015 für die Rechte der Abgasskandal-Geschädigten mit allen juristischen Aspekten im Dieselgate. Wir wollen, dass unsere Mandanten, die durch die großen Autokonzerne, wie Volkswagen, Daimler, Porsche und Nissan, im Abgasskandal getäuscht worden sind, für diese Täuschung Schadensersatz erhalten und die abgasmanipulierten Fahrzeuge an die Hersteller zurückgeben können.

Profitieren Sie von unserem Know-How im Verbraucherschutz und unseren Erfolgsurteilen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG, die Daimler AG mit der Marke Mercedes-Benz und alle anderen Hersteller abgasmanipulierter KFZ auch noch 2019 deutschlandweit!

Bekannt aus Berichterstattungen von:

UNSERE ERFOLGSGESCHICHTEN

Mehr als den Kaufpreis für 9 Jahre alten Audi A5 erhalten!

Unser Mandant erwarb im Jahr 2010 einen vom Abgasskandal betroffenen Audi A5 2.0 TDI Neuwagen zum Preis von 38.750 €. Er wandte sich im Juli 2017 an uns. Die VW AG wurde verurteilt 38.750 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 10.036 Euro zu zahlen. Außerdem erhält der Kläger Zinsen in Höhe von 4 % seit dem Fahrzeugkauf. Der Kläger war bis dahin knapp 65.000 KM mit dem PKW gefahren. Ergebnis Klage 2019: 39.129,30 €

VW zahlte 38.787 Euro an unsere Mandantin!

Unsere Mandantin erwarb im Jahr 2014 einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan Neuwagen zum Preis von 40.677 € und fuhr in 5 Jahren mehr als 60.000 KM. Sie wandte sich im März 2018 an uns, wir klagten auf deliktischen Schadenersatz und bekamen innerhalb von 15 Monaten Recht: Die VW AG wurde verurteilt, an unsere Mandantin 30.703,66 Euro plus Zinsen in Höhe von 4 % seit dem Fahrzeugkauf zu zahlen. Ergebnis Klage 2019: 38.786,97 Euro

19.540 Euro für ein gebrauchtes VW Golf Cabrio!

Unser Mandant erwarb im Jahr 2014 ein etwa ein Jahr altes, vom Abgasskandal betroffenes, gebrauchtes VW Golf Cabrio TDI zum Preis von 24.300 Euro und wandte sich im Mai 2018 an uns, um mit einer Einzelklage seine Rechte erfolgreich durchzusetzen.

14 Monate später – im Juli 2019 – zahlte die VW AG 19.540 € an unseren Mandanten. Das zeigt ganz deutlich die Vorteile gegenüber einer Musterfeststellungsklage.

Über uns

Wir sind Rechtsanwälte in Hamburg und insbesondere als Anwaltskanzlei im Abgasskandal aktiv. Rechtsanwalt Wolfgang Wietbrok gründete die Kanzlei im Jahr 1980. Für unsere Mandanten sind wir bundesweit tätig. Gern sind wir auch für Sie tätig!

Kostenlose Erstberatung

WIR IN DER PRESSE

38.000 Euro für fünf Jahre alten Tiguan

„[…] Die Geesthachterin erhalte 38.000 Euro für die Rückgabe ihres Autos, das sie 2014 für 40.000 Euro gekauft habe. Die Entschädigung setzt sich zusammen aus dieser Zahl, aufgelaufenen Zinsen und einem Nutzungsersatz. Anwalt Wietbrok sieht sich durch diesen Fall bestätigt. Seine Kanzlei habe „mittlerweile mehr als 50 erfolgreiche Urteile im Abgasskandal erkämpfen“ können.[…]“

Gibt’s jetzt Neuwagen für alle Dieselstinker, Herr Wietbrok?

„[…] In Deutschland waren Gerichte bisher der Auffassung, dass ein Software-Update reicht. Aber nun hat Rechtsanwalt Frederik Wietbrok ein bahnbrechendes Urteil gegen ein Autohaus vor dem Landgericht Hamburg erfochten.[…] Diesen Anspruch, einen Neuwagen zu bekommen, egal wie viel der alte schon gefahren ist, den konnte man nur gegenüber den Händlern geltend machen.[…]“

77-Jähriger klagt gegen Hamburger Autohändler und zieht vor den Bundesgerichtshof

„[…] Der vierte Senat des Oberlandesgerichts hatte in einem Parallelverfahren dem Käufer eines Tiguan I Recht gegeben und geurteilt, dem enttäuschten Kunden stünde ein Nachfolgemodell zu, weil zwischen beiden Modellen nur „marginale Abweichungen“ bestünden.[…]“