AuA24-Aktien: Altersvorsorge in Gefahr?

Wietbrok Rechtsanwälte – Ihre rechtliche Unterstützung in Hamburg

Viele Anleger der AuA24-Aktien stehen aktuell vor erheblichen finanziellen Verlusten. Was als sichere Beteiligung zur Altersvorsorge erschien, entwickelt sich für zahlreiche Investoren zu einem existenziellen Risiko. In dieser Situation ist eine rechtliche Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche dringend geboten. Insbesondere auch in Hinblick auf die gestellten Insolvenzanträge der AUA24 AG sowie der verflochtenen Unternehmen. So profitabel das ursprüngliche Geschäftsfeld der Arbeitssicherheit auch gewesen sein mag, die neuen Bereiche Cyber-Sicherheit und Künstliche Intelligenz verschlangen dagegen viel Geld, so dass wohl bereits Ende 2025 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor dem Aktienverkauf warnte. Gleichwohl soll nach Presseberichten auch nach dem Insolvenzantrag den Investoren durch einen Anlageberater versichert worden sein, dass kein Risiko bestünde und vielmehr neue Investoren für eine Übernahme bereitstanden.

Insofern stellt sich nach der Frage der Haftung der insolventen Gesellschaft auch insbesondere die Haftung der Anlegeberater.

Ihre Situation als Anleger

Wenn Sie in AuA24-Aktien investiert haben, könnten Sie betroffen sein von:

  • unzureichender oder fehlerhafter Anlageberatung
  • fehlender Aufklärung über Risiken
  • möglichen Verstößen gegen Prospektpflichten
  • erheblichen Wertverlusten Ihrer Beteiligung

Gerade bei Kapitalanlagen, die zur Altersvorsorge gedacht sind, gelten besonders strenge Anforderungen an Vermittler und Berater.

 


Beratungspflichten bei der Vermittlung von AuA24-Aktien

Anlageberater und Vermittler sind gesetzlich verpflichtet, Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten. Das bedeutet:

1. Anlegergerechte Beratung

  • Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation (Alter, Vermögen, Risikobereitschaft)
  • Empfehlung nur geeigneter Anlageprodukte
  • Schutz konservativer Anleger vor hochriskanten Investments

2. Objektgerechte Beratung

  • Vollständige und verständliche Aufklärung über Risiken
  • Transparente Darstellung von Kosten und Provisionen
  • Hinweis auf mögliche Totalverlustrisiken

Wurde Ihnen eine sichere oder „garantierte“ Altersvorsorge in Aussicht gestellt, kann dies bereits ein Hinweis auf eine fehlerhafte Beratung sein.


Hinweise zur TPK Vermögensverwaltungs KG

Nach Angaben der Finanzaufsicht soll die TPK Vermögensverwaltungs KG Unternehmensanteile angeboten haben, ohne den erforderlichen, gebilligten Verkaufsprospekt.

Das ist rechtlich besonders relevant, denn:

  • Ein fehlender Prospekt kann ein klarer Gesetzesverstoß sein
  • Anleger wurden möglicherweise nicht ausreichend informiert
  • Daraus können Schadensersatzansprüche entstehen

Wer haftet? Mehr als nur die Gesellschaft

Viele Anleger gehen davon aus, dass sich Ansprüche ausschließlich gegen die Gesellschaft richten. Das ist jedoch häufig zu kurz gedacht.

In vielen Fällen kommt auch eine Haftung des Anlageberaters oder Vermittlers in Betracht.

Mögliche Anspruchsgegner sind:

  • Anlageberater
  • Finanzvermittler
  • Vertriebsorganisationen
  • ggf. weitere beteiligte Parteien

Gerade die Beraterhaftung ist oft besonders relevant, da hier persönliche Pflichtverletzungen vorliegen können.

 

Ihre Chancen auf Schadensersatz

Ob Ihnen Schadensersatz zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:

  • Inhalt der Beratung
  • Dokumentation der Anlageentscheidung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • konkrete Ausgestaltung der Beteiligung

Eine individuelle Prüfung ist daher unerlässlich.


Wichtige Unterlagen für die Erstprüfung

Für eine fundierte Ersteinschätzung durch Wietbrok Rechtsanwälte sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Kaufverträge / Beteiligungsverträge
  • Zahlungsnachweise
  • Beratungsprotokolle oder Gesprächsnotizen
  • Prospekte oder Informationsunterlagen
  • E-Mail-Verkehr und sonstiger Schriftverkehr

Nach Durchsicht dieser Unterlagen kann geprüft werden, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche bestehen.


Jetzt handeln – lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen

Je früher Sie handeln, desto besser können Ihre rechtlichen Möglichkeiten gesichert werden. Fristen können eine entscheidende Rolle spielen.

Lassen Sie jetzt prüfen:

  • ob eine fehlerhafte Beratung vorliegt
  • ob Prospektpflichten verletzt wurden
  • welche Ansprüche Ihnen zustehen
  • gegen wen Sie vorgehen können

Kontaktieren Sie Wietbrok Rechtsanwälte in Hamburg

Verlieren Sie keine Zeit.
Wenn Ihre Altersvorsorge durch AuA24-Aktien gefährdet ist, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen.

➡️ Fordern Sie noch heute eine rechtliche Ersteinschätzung an.
➡️ Sichern Sie Ihre Rechte gegenüber Beratern und Verantwortlichen.

Wietbrok Rechtsanwälte in Hamburg stehen Ihnen zur Seite.

Unsere Kompetenzen

Arbeitsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen im Arbeitsrecht – kompetent und engagiert, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Zivilrecht

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung im Zivilrecht für Ihre rechtlichen Anliegen.

Autorecht

Wir haben langjährige Erfahrung im Autorecht. Insbesondere im Abgasskandal.

Salamanderanwalt

Ihr Recht in der Welt der Herpetologie – wir schützen Ihre Interessen.

Erbrecht

Gestalten Sie Ihre Erbfolge rechtssicher und effektiv mit unserer spezialisierten Beratung im Erbrecht.