Das Kammergericht Berlin hat zum Aktenzeichen 7 U 19/21 die Audi AG bei einem Audi Q5 3,0 L Fahrzeug zum Differenzschaden in Höhe von 10 % verurteilt. In erster Instanz war die Klage noch abgewiesen wurden. Der Kläger erhält nun aber eine Entschädigung in Höhe von EUR 5.000,- für das Fahrzeug mit einer Erstzulassung aus dem Jahr 2008.
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