Unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte, ist es im Abgasskandal gelungen, ein Urteil zu erwirken, wonach der Geschädigte auch noch nach Durchführung des Software-Update und trotz Modellwechsel vom VW Tiguan I zum VW Tiguan II einen mangelfreien Neuwagen VW Tiguan II gegen Rückgabe des weiterhin mangelhaften VW Tiguan I verlangen. Ohne Zahlung von Nutzungsersatz.

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