Erbrecht in der Metropolregion Hamburg

Kompetente Beratung durch Wietbrok Rechtsanwälte

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Für Erblasserinnen und Erblasser sowie für Erbinnen und Erben ergeben sich dabei zahlreiche rechtliche Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten. Als Wietbrok Rechtsanwälte in Hamburg beraten und vertreten wir Sie umfassend im Erbrecht – vorausschauend bei der Nachlassgestaltung ebenso wie durchsetzungsstark im Erbfall oder bei erbrechtlichen Streitigkeiten.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die zentralen Themen des deutschen Erbrechts.


Der Erbgang

Der Erbgang bezeichnet den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) auf eine oder mehrere andere Personen (Erben). Der Erbgang tritt automatisch mit dem Tod des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Es bedarf also keines besonderen Rechtsakts, um Erbe zu werden.

Gesamtrechtsnachfolge

Mit dem Erbgang erfolgt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet, dass der Erbe oder die Erben in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten. Zum Nachlass gehören nicht nur Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapiere, sondern auch Verbindlichkeiten, etwa Darlehen oder offene Rechnungen.

Gerade wegen dieser umfassenden Haftung ist eine rechtzeitige rechtliche Beratung im Erbrecht besonders wichtig.


Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Erbinnen und Erben haben das Recht, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen.

  • Die Annahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, etwa durch die Beantragung eines Erbscheins.
  • Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Befindet sich der Erbe im Ausland oder hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung

Sowohl die Annahme als auch die Ausschlagung der Erbschaft können angefochten werden, zum Beispiel bei einem Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses oder bei arglistiger Täuschung. Die Anfechtung ist fristgebunden und sollte stets anwaltlich begleitet werden.


Gesetzliche Erbfolge

Liegt keine wirksame Verfügung von Todes wegen vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Eine Sonderrolle im Erbrecht nimmt dabei auch insbesondere die Höfeordnung in der oftmals auch ländlich geprägten Metropolregion Hamburg ein.

Erbfolge nach Ordnungen und Stämmen

Das Gesetz teilt die Verwandten des Erblassers in Ordnungen ein:

  1. Erben erster Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)
  2. Erben zweiter Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
  3. Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge

Innerhalb einer Ordnung gilt das Stammesprinzip: Lebt ein Abkömmling, schließen dessen Nachkommen ihn von der Erbfolge aus.

Ehegattenerbrecht

Das Ehegattenerbrecht besteht neben den Verwandtenerben. Die Höhe des Erbteils hängt davon ab,

  • welche Verwandten vorhanden sind und
  • in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde (z. B. Zugewinngemeinschaft).

In der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehegatte neben Kindern regelmäßig die Hälfte des Nachlasses.

Erbrecht des Staates

Sind keine gesetzlichen oder gewillkürten Erben vorhanden, fällt der Nachlass an den Staat (Fiskus). Der Staat wird jedoch nicht Erbe mit allen Rechten und Pflichten wie eine Privatperson, sondern haftet nur beschränkt.


Gewillkürte Erbfolge

Von der gesetzlichen Erbfolge kann durch eine Verfügung von Todes wegen abgewichen werden. Man spricht dann von der gewillkürten Erbfolge.

Testament

Das Testament ist die häufigste Form der Nachlassgestaltung. Es kann

  • eigenhändig (handschriftlich) oder
  • notariell errichtet werden.

Ein wirksames Testament ermöglicht es, Erben gezielt einzusetzen und individuelle Wünsche umzusetzen.

Erbvertrag

Der Erbvertrag wird notariell geschlossen und bindet die Vertragsparteien stärker als ein Testament. Er eignet sich insbesondere für komplexe familiäre oder unternehmerische Nachfolgeregelungen.

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten, etwa das bekannte „Berliner Testament“. Dabei setzen sich die Partner häufig gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen gemeinsame Schlusserben.


Gestaltungsmöglichkeiten der gewillkürten Erbfolge

Die gewillkürte Erbfolge bietet zahlreiche rechtliche Instrumente:

  • Erbeinsetzung: Bestimmung, wer Erbe wird
  • Vermächtnis: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände ohne Erbenstellung
  • Auflage: Verpflichtung des Erben zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen
  • Testamentsvollstreckung: Einsetzung einer Person zur Abwicklung oder Verwaltung des Nachlasses
  • Vor- und Nacherbschaft: Zeitlich gestaffelte Erbfolge zur Sicherung bestimmter Interessen

Eine maßgeschneiderte Gestaltung schützt Vermögen und beugt späteren Konflikten vor.


Auslegung von Verfügungen von Todes wegen

Testamente und Erbverträge müssen im Erbfall häufig ausgelegt werden. Maßgeblich ist dabei der wirkliche Wille des Erblassers, nicht allein der Wortlaut. Unklare oder widersprüchliche Regelungen führen oft zu Streitigkeiten innerhalb der Familie – eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dies vermeiden.


Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:

  • Abkömmlinge,
  • Ehegatten und
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers.

Der Pflichtteil besteht in einem reinen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch hier bestehen vielfältige Gestaltungs- und Streitfragen. Wenn Sie enterbt wurden, setzten wir auch gern Ihren Pflichtteilsanspruch durch.


Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört allen Miterben gemeinschaftlich. Ziel ist regelmäßig die Erbauseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses.

Erbengemeinschaften sind besonders konfliktanfällig – sei es bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder ungleichen Vorstellungen der Beteiligten. Eine strukturierte anwaltliche Begleitung ist hier oft entscheidend.


Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Hamburg

Wietbrok Rechtsanwälte stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei für Erbrecht in Hamburg zur Seite – von der Testamentsgestaltung über die Nachlassabwicklung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich, diskret und rechtssicher.

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